Papierlos und effizient: Der digitale Wandel im Schweizer Rechtsverkehr

Die Digitalisierung macht auch vor dem Rechtswesen nicht Halt. Ab dem 1. Januar 2026 wird im Kanton Zürich endgültig auf Papierakten verzichtet: Anwältinnen, Anwälte und andere berufsmässige Parteivertreter sind dann verpflichtet, ihre Verfahrenshandlungen ausschliesslich elektronisch mit Behörden und Gerichten abzuwickeln. Das Bundesgericht hat die "Digital-Only"-Regelung bereits bestätigt.

Dieser Schritt ist mehr als nur eine technische Umstellung – er markiert einen tiefgreifenden Wandel in den Abläufen und der Arbeitsweise im Rechtsverkehr. Der Übergang zu digitalen Prozessen bringt nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch bedeutende Chancen. Papierakten werden durch elektronische Dossiers ersetzt, und der gesamte Rechtsverkehr wird künftig über die Plattform "Justitia.Swiss" abgewickelt. Die Einführung von "Justitia 4.0" verdeutlicht, wohin die Reise geht: Der Rechtsverkehr wird zunehmend digitalisiert und optimiert.

Eine zentrale Herausforderung des digitalen Wandels ist die sichere und rechtskonforme Handhabung von Dokumenten. Lösungen wie eSignR ermöglichen es, Verfahrensdokumente elektronisch zu signieren und dabei den hohen Anforderungen an Datenschutz und Rechtssicherheit zu genügen. Dies erleichtert den Übergang zu rein digitalen Prozessen erheblich und unterstützt die reibungslose Abwicklung im neuen Rechtsverkehr. Jetzt mehr erfahren auf esignr.ch